Verkehrsrecht

Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Sie hatten einen Verkehrsunfall, sind zu schnell gefahren, der Führerschein ist bald weg? Dann sollten Sie sich schnell bei uns melden.

Verkehrsunfälle

In all diesen und noch viel mehr Fällen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Die Regulierung von Verkehrsunfällen ist unsere tägliche Arbeit. In aller Regel übernimmt sogar die gegnerische Versicherung die Kosten unseres Tätigwerdens (außer bei wirklich kleinen Bagatellschäden). Wir können durch unsere Erfahrung besser mit den Versicherungen verhandeln, und wir kennen auch die Stellschrauben, wo noch ein wenig mehr Geld herauszuholen ist.
Wenn Sie sich selber um die Geltendmachung der Schäden kümmern, so vergessen Sie nicht, dass es für die Versicherung ein Leichtes ist, Ihnen die ein oder andere Position vorzuenthalten, die Ihnen zustünde, die Sie aber mangels Kenntnis davon nicht einfordern. Deswegen: Sparen Sie sich Zeit und Mühe, und bekommen Sie mehr Geld – und lassen Sie uns unsere Arbeit machen!


Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt? Oft kein Grund, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Aber manchmal eben doch: wenn z.B. Ihr Führerschein in Gefahr ist; Sie Ihren Führerschein zu beruflichen Zwecken benötigen; wenn durch diese Ordnungswidrigkeit, die für sich stehend nicht bedenklich ist, durch Häufung mit anderen Ordnungswidrigkeiten weitere Probleme auftauchen; etc.
In Verkehrsstrafsachen sollten Sie nicht unvertreten vor Gericht stehen – es ist besser, seinen Anwalt dabei zu haben. So können Sie durch vorherige Beratung und auch Vertretung vor Gericht verhindern, dass die Angelegenheit schlimmer ausgeht als nötig.
In all diesen Fällen ist es gut, einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der sich in der Materie auskennt. Durch unsere Begrenzung auf wenige Rechtsgebiete sind wir in der Lage, Ihnen auf diesen Gebieten auch umfassend weiterhelfen zu können.


Mängel am Fahrzeug

Sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen können die Fahrzeuge mit Mängeln behaftet sein. Beim Neuwagen hat der Verkäufer das Recht, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Sollten durch diese die Mängel nicht behoben worden sein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.



Ähnlich ist es beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler. Hier kann die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate herabgesetzt worden sein, seien Sie also schnell.
Beim Autokauf von Privat wird in aller Regel die Gewährleistung ausgeschlossen. Aber z.B. bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss nicht.
Fragen Sie uns, ob in Ihrem konkreten Fall rechtliche Schritte erfolgversprechend sind.